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Winterdienst in Leonberg

Geräumt, bevor Ihre Räumpflicht greift.

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Beim Winterdienst geht es um zwei Dinge: dass niemand stürzt, und dass Sie im Streitfall nachweisen können, geräumt zu haben. Als Eigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege an Ihrem Grundstück. Diese Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, sie verschwindet dadurch aber nicht vollständig: Sie bleiben in der Auswahl und in der Kontrolle in der Verantwortung. Zeitlich gilt in Baden-Württemberg üblicherweise werktags ab sieben Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr, jeweils bis zwanzig oder einundzwanzig Uhr, wobei die genaue Regelung in der Satzung Ihrer Gemeinde steht. Für Leonberg und die umliegenden Orte lohnt ein Blick in die jeweilige Streupflichtsatzung, weil die Zeiten sich unterscheiden können. Der zweite Punkt wird oft vergessen: Nicht der Schneefall selbst ist das Risiko, sondern die überfrierende Nässe danach. Sie sieht niemand, und genau darauf entfallen die meisten Stürze.

Für wen sich das eignet

  • Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, die ihre Verkehrssicherungspflicht verlässlich abbilden müssen.
  • Vermieter, die nicht vor Ort wohnen und morgens um sieben nicht selbst räumen können.
  • Gewerbebetriebe mit Kundenparkplatz und Zugang, bei denen ein Sturz auch ein Haftungsthema ist.
  • Praxen und Kanzleien mit Publikumsverkehr am frühen Morgen.
  • Privathaushalte, bei denen Gesundheit, Alter oder Berufstätigkeit das eigene Räumen ausschliessen.

Was dazugehört

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegen und Hauseingängen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln nach kommunaler Vorgabe
  • Räumen von Zufahrten und Stellplätzen nach Vereinbarung
  • Freihalten von Treppen und Aussentreppen
  • Kontrollgang bei überfrierender Nässe ohne Neuschnee
  • Nachräumen bei anhaltendem Schneefall
  • Beräumen der Schneelager, wenn kein Platz mehr bleibt
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit

So gehen wir vor

Vor der Saison wird Ihr Objekt begangen und festgelegt, welche Flächen zu räumen sind und wohin der Schnee kommt. Der zweite Punkt wird oft unterschätzt: Wenn nach dem dritten Schneefall kein Lagerplatz mehr frei ist, wird es aufwendig. Ebenso wird geklärt, welches Streumittel zulässig ist, denn viele Gemeinden untersagen Salz auf Gehwegen und erlauben nur abstumpfende Mittel wie Splitt. Sie erhalten einen Saisonpreis für den vereinbarten Zeitraum. Bei Schneefall oder überfrierender Nässe wird ohne Ihren Anruf gefahren, denn eine Räumung auf Abruf käme regelmässig zu spät. Grundlage ist die Wetterlage, nicht die Meldung. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Dieses Protokoll ist der Teil, der im Ernstfall zählt: Wer nach einem Sturz nachweisen kann, wann geräumt und gestreut wurde, steht in der Haftungsfrage deutlich besser da als jemand, der sich erinnert.

Häufige Fragen zur Winterdienst

Zu welchen Zeiten muss geräumt sein?

Die Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde und unterscheiden sich örtlich. Verbreitet ist werktags ab sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab acht oder neun Uhr, jeweils bis in den Abend. Bei anhaltendem Schneefall muss innerhalb dieser Zeiten wiederholt geräumt werden, einmal morgens genügt nicht. Welche Regelung für Ihr Objekt gilt, wird vor der Saison geklärt.

Übernehmen Sie damit die Verkehrssicherungspflicht?

Die Pflicht wird in dem Umfang übertragen, der im Vertrag steht. Vollständig los werden Sie sie nicht: Als Eigentümer bleiben Sie in der Auswahl und in der stichprobenartigen Kontrolle verantwortlich. Genau deshalb ist die Dokumentation der Einsätze wichtig, denn sie ist Ihr Nachweis, dass die Übertragung auch gelebt wurde.

Welches Streumittel kommt zum Einsatz?

In der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt, weil viele Gemeinden Auftausalz auf Gehwegen untersagen. Salz greift ausserdem Beläge an und schadet dem Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern. Auf Treppen und bei Blitzeis kann Salz zulässig sein, sofern die Satzung es erlaubt. Was für Ihr Objekt gilt, wird vor der Saison festgelegt.

Was passiert bei überfrierender Nässe ohne Schneefall?

Diese Lage ist gefährlicher als Schnee, weil man sie nicht sieht. Sie gehört deshalb in den Leistungsumfang: Bei entsprechender Wetterlage wird auch ohne Neuschnee gestreut. Die Entscheidung fällt anhand der Vorhersage und der Temperatur vor Ort, nicht auf Zuruf.

Wohin kommt der Schnee?

Auf einen vorher festgelegten Lagerplatz auf Ihrem Grundstück. Schnee auf die Fahrbahn oder auf das Nachbargrundstück zu räumen, ist nicht zulässig. Wenn der Platz nach mehreren Schneefällen erschöpft ist, muss abgefahren werden. Das wird getrennt beauftragt, weil es nur in schneereichen Wintern anfällt.

Was kostet ein milder Winter?

Üblich ist ein Saisonpreis für den vereinbarten Zeitraum, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Das wirkt in einem milden Winter teuer und in einem schneereichen günstig, gleicht sich über die Jahre aber aus. Der Vorteil für Sie liegt in der Planbarkeit: Sie wissen im Oktober, was der Winter kostet, und müssen bei jedem Schneefall nicht rechnen.

Ab wann und bis wann läuft die Saison?

Verbreitet ist der Zeitraum von Anfang November bis Ende März, weil Frost in dieser Region auch im Oktober und im April vorkommen kann. Wenn Ihr Objekt in Hanglage liegt oder besonders schattig ist, kann eine längere Saison sinnvoll sein. Der Zeitraum wird vor der Saison festgelegt und steht im Vertrag.

Wie wird der Einsatz nachgewiesen?

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Massnahme festgehalten. Sie erhalten diese Aufstellung auf Anfrage und im Schadensfall unaufgefordert. Ohne einen solchen Nachweis steht bei einem Sturz Aussage gegen Aussage, und das geht in der Regel zulasten des Eigentümers.

So läuft das.

  1. 01AnfrageSie schildern in 60 Sekunden, worum es geht: online oder am Telefon.
  2. 02Kostenlose BesichtigungWir sehen uns das Objekt an, damit das Angebot stimmt und nicht geschätzt ist.
  3. 03Festpreis-AngebotSie erhalten einen verbindlichen Preis mit klarem Leistungsumfang, keine Überraschungen.
  4. 04StartIhr festes Team beginnt zum vereinbarten Termin, mit fester Ansprechperson.

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