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Treppenhausreinigung in Leonberg

Keine Beschwerden mehr aus der Eigentümerversammlung.

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Im Treppenhaus entscheidet sich, welchen Eindruck ein Haus macht. Es ist die einzige Fläche, die jede Partei täglich benutzt und für die sich niemand allein zuständig fühlt. Genau daraus entstehen die Konflikte, die Hausverwaltungen kennen: Wer war diese Woche dran, warum liegt seit Tagen Laub im Eingang, und weshalb steht der Wischeimer noch im zweiten Stock. Wenn eine Firma das übernimmt, verschwindet die Frage aus der Eigentümerversammlung. Für Sie als Verwaltung heisst das vor allem weniger Rückfragen. Für Ihre Mieter heisst es ein Haus, das sauber ist, ohne dass jemand am Samstag mit dem Besen im Flur steht. In Baden-Württemberg ersetzt eine beauftragte Reinigung dabei die Kehrwoche, sofern die Gemeinschaftsordnung das zulässt. Hinzu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Ein gepflegtes Treppenhaus wirkt auf den Wert Ihrer Immobilie. Es ist das Erste, was ein Kaufinteressent oder ein Mietbewerber sieht, lange bevor die Wohnungstür aufgeht.

Für wen sich das eignet

  • Hausverwaltungen mit mehreren Objekten, die einheitliche Standards und einen Ansprechpartner für alle Häuser wollen.
  • Eigentümergemeinschaften, in denen die Kehrwoche regelmässig für Streit sorgt und eine neutrale Lösung gesucht wird.
  • Vermieter einzelner Mehrfamilienhäuser, die Aufwand und Haftung aus der Verkehrssicherung abgeben möchten.
  • Wohnanlagen mit Aufzug, Tiefgarage und Aussenanlagen, bei denen mehrere Bereiche zusammen betreut werden sollen.
  • Neubauten vor der Erstbezugsphase, in denen der Zustand ab dem ersten Tag gehalten werden soll.

Was dazugehört

  • Treppenläufe, Podeste und Handläufe reinigen
  • Eingangsbereich, Windfang und Fussmatten
  • Aufzugskabine, Spiegel und Bedientableau
  • Kellerflure, Waschküche und Trockenraum nach Vereinbarung
  • Briefkastenanlage und Klingeltableau abwischen
  • Fenster im Treppenhaus im vereinbarten Turnus
  • Geländer, Sockelleisten und Lichtschalter
  • Müllstandsplatz kehren und Tonnen bereitstellen, wenn beauftragt

So gehen wir vor

Zuerst wird das Haus begangen, vom Keller bis zum obersten Podest. Dabei geht es um Beläge, um die Zahl der Etagen und Parteien, um den Zugang zum Wasseranschluss und um die Frage, welche Bereiche wirklich zum Auftrag gehören sollen. Viele Verwaltungen nehmen Kellerflure und Müllstandsplatz mit hinein, weil dort der meiste Ärger entsteht. Sie erhalten daraufhin einen Festpreis je Monat und einen Turnus, der zur Nutzung passt. Der Reinigungsplan wird im Haus ausgehängt, damit Ihre Mieter sehen, was wann gemacht wird. Das allein senkt die Zahl der Beschwerden spürbar, weil Erwartung und Leistung sichtbar zusammenpassen. Gearbeitet wird an festen Wochentagen, sodass sich die Parteien darauf einstellen können. Ihre Ansprechperson bleibt dieselbe, auch wenn Sie mehrere Objekte betreuen lassen. Was auffällt, wird gemeldet: eine defekte Leuchte, ein tropfender Hahn im Keller, eine offene Kellertür. Solche Hinweise kosten nichts und ersparen Ihnen manchen Anruf.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Ersetzt das die Kehrwoche?

In der Regel ja. Wenn die Gemeinschaftsordnung oder der Mietvertrag eine Reinigungspflicht der Bewohner vorsieht, kann diese durch eine beauftragte Reinigung ersetzt werden, deren Kosten über die Betriebskosten umgelegt werden. Ob das in Ihrem Haus zulässig ist und wie es beschlossen werden muss, prüfen Sie am besten vorab mit Ihrer Verwaltung, weil die Regelungen je nach Vertrag unterschiedlich sind.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs bis zwölf Parteien ist einmal wöchentlich üblich. Bei stärkerer Frequenz, Erdgeschossgewerbe oder Haustieren im Haus kann ein zweiter Termin sinnvoll sein. Im Winter steigt der Aufwand im Eingangsbereich deutlich, weil Streusalz und Nässe hereingetragen werden. Manche Häuser fahren deshalb einen Sommer- und einen Wintertakt.

Was passiert mit Streusalzrändern auf den Böden?

Streusalz hinterlässt weisse Ränder, die sich mit klarem Wasser kaum lösen und Beläge auf Dauer angreifen. Sie brauchen dafür einen sauren Reiniger, der auf den jeweiligen Belag abgestimmt ist, und bei Naturstein besondere Vorsicht. Im Winter gehört das Entfernen dieser Ränder zum Turnus, damit sich nichts festsetzt.

Wird auch der Müllstandsplatz betreut?

Wenn Sie es beauftragen. Dazu gehört Kehren, das Bereitstellen und Zurückstellen der Tonnen zum Abfuhrtag und das Aufsammeln von losem Abfall. Das ist erfahrungsgemäss einer der häufigsten Beschwerdepunkte im Haus und lässt sich mit wenig Aufwand aus der Welt schaffen.

Wie kommt das Team ins Haus?

Über protokollierte Schlüssel, die nummeriert und getrennt vom Objektnamen verwahrt werden. Zugang erhält nur das zugeteilte Team, jede Ausgabe wird dokumentiert. In Häusern mit Schliessanlage wird vorher geklärt, welche Bereiche der Schlüssel öffnen darf und welche nicht.

Was geschieht mit abgestellten Gegenständen im Flur?

Sie werden nicht entsorgt und nicht in den Keller getragen, sondern gemeldet. Kinderwagen, Schuhregale und Sperrmüll im Treppenhaus sind ein Thema für die Verwaltung, nicht für die Reinigung, weil dahinter Eigentumsfragen und Brandschutz stehen. Gereinigt wird um die Gegenstände herum, und Sie erfahren, was steht und wo.

Wer haftet, wenn jemand auf dem feuchten Boden ausrutscht?

Während der Arbeit werden feuchte Flächen mit einem Warnschild gekennzeichnet, das erst nach dem Abtrocknen entfernt wird. Das ist der entscheidende Punkt, denn ein nicht gekennzeichneter feuchter Boden ist der klassische Fall für eine Haftung. Ihre Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer bleibt daneben bestehen, sie wird durch die Beauftragung aber in dem Umfang übertragen, der im Vertrag steht.

Was ist mit den Aussenanlagen und dem Winterdienst?

Beides lässt sich zusammen mit der Treppenhausreinigung betreuen und wird häufig zusammen beauftragt, weil dieselbe Person ohnehin regelmässig am Haus ist. Winterdienst und Grünanlagenpflege werden dabei getrennt kalkuliert, weil sie saisonal anfallen und eigene Einsatzzeiten haben.

So läuft das.

  1. 01AnfrageSie schildern in 60 Sekunden, worum es geht: online oder am Telefon.
  2. 02Kostenlose BesichtigungWir sehen uns das Objekt an, damit das Angebot stimmt und nicht geschätzt ist.
  3. 03Festpreis-AngebotSie erhalten einen verbindlichen Preis mit klarem Leistungsumfang, keine Überraschungen.
  4. 04StartIhr festes Team beginnt zum vereinbarten Termin, mit fester Ansprechperson.

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