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Kehrwoche oder Treppenhausreinigung: Was sich für Ihr Haus lohnt

Die Kehrwoche spart Geld und sorgt trotzdem oft für Streit. Hier lesen Sie, was sie regelt, wann eine beauftragte Reinigung besser passt, wer die Kosten trägt und woran Sie ein brauchbares Angebot erkennen.

Was die Kehrwoche regelt

Die Kehrwoche ist eine Pflicht, die in vielen Häusern schriftlich festgehalten ist. Meist steht sie in der Hausordnung, manchmal direkt im Mietvertrag. Dort ist geregelt, wer wann das Treppenhaus wischt, den Gehweg kehrt und die gemeinsamen Flächen sauber hält. Zu diesen Flächen zählen oft auch Kellerflur, Waschküche und der Platz vor den Mülltonnen.

Die Reihenfolge wechselt in der Regel Woche für Woche von Partei zu Partei. Ein Schild an der Wohnungstür zeigt an, wer gerade an der Reihe ist. In Württemberg hat dieses System eine lange Tradition, und viele Hausgemeinschaften halten bis heute daran fest. Das hat Gründe: Die Kehrwoche kostet kein Geld, und jede Partei trägt denselben Anteil.

Wie gründlich gereinigt werden muss, steht selten im Detail fest. Oft heißt es nur, das Treppenhaus sei „regelmäßig und ordentlich“ zu reinigen. Genau diese offene Formulierung ist der Ausgangspunkt vieler Konflikte.

Woran die Kehrwoche im Alltag scheitert

Solange alle Parteien zu Hause sind und ähnliche Ansprüche haben, funktioniert die Kehrwoche. Im Alltag sieht es anders aus. Jemand ist im Urlaub, jemand liegt krank im Bett, und im zweiten Stock arbeitet ein Paar im Schichtdienst. Die Woche fällt dann aus oder wird hastig am Sonntagabend nachgeholt.

Hinzu kommen verschiedene Vorstellungen davon, was sauber heißt. Der einen Partei reicht es, einmal durchzukehren. Die andere wischt jede Stufe feucht und reibt das Geländer ab. Wer gründlich ist, fühlt sich ausgenutzt, und wer weniger macht, fühlt sich kontrolliert. Aus solchen Unterschieden werden schnell Zettel an der Haustür und angespannte Begegnungen auf der Treppe.

Ältere Bewohner stoßen außerdem an körperliche Grenzen. Stufen wischen, Eimer tragen und im Winter Schnee schieben ist für manche nicht mehr zu leisten. In Eigentümergemeinschaften landet das Thema dann auf der Tagesordnung der Versammlung. Dort wird über Ausnahmen, Ersatzleute und Beschwerden gesprochen, oft Jahr für Jahr aufs Neue.

Was eine beauftragte Treppenhausreinigung ändert

Mit einem Reinigungsauftrag geht die Arbeit von den Bewohnern auf einen Dienstleister über. Das Treppenhaus wird dann in festen Abständen gereinigt, etwa jede Woche oder alle zwei Wochen. Urlaub und Krankheit einzelner Parteien spielen keine Rolle mehr. Jede Etage wird nach demselben Maßstab behandelt, egal wer darin wohnt.

Ein verlässlicher Anbieter regelt außerdem, wer einspringt, wenn die zuständige Kraft ausfällt. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Eine Vertretung, die das Haus nicht kennt, übersieht leicht den Kellerabgang oder die Briefkastenanlage. Besser ist ein kleines, festes Team, in dem sich mehrere Personen im Objekt auskennen.

Für die Hausgemeinschaft verschwindet damit ein Dauerthema. Niemand muss mehr prüfen, ob die Nachbarn ihre Woche erledigt haben. Beschwerden gehen an eine einzige Stelle, an den Dienstleister oder an die Verwaltung. Ob und wie die Hausordnung dafür geändert werden muss, klären Sie mit Ihrer Verwaltung. Das hängt von Ihren Verträgen und von der Gemeinschaftsordnung ab.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten der Gebäudereinigung zählen zu den Betriebskosten. So steht es in der Betriebskostenverordnung unter § 2 Nr. 9 BetrKV. Vermieter können diese Kosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt eine solche Regelung in Ihrem Vertrag, sprechen Sie vor jeder Änderung mit Ihrer Verwaltung.

Ist die Umlage vereinbart, heißt das für Mieter: Die Arbeit fällt weg, dafür steigt die Nebenkostenabrechnung. Wie stark, hängt von der Größe des Hauses, der Zahl der Parteien und dem vereinbarten Intervall ab. Der Umlageschlüssel in Ihrem Vertrag legt fest, wie die Summe auf die Parteien verteilt wird.

In einer Eigentümergemeinschaft zahlen Sie als selbst nutzender Eigentümer Ihren Anteil über das Hausgeld. Rechnen Sie beide Seiten gegeneinander auf. Was kostet die Reinigung im Jahr, und was kostet Sie der Streit um die Kehrwoche an Zeit und Nerven? Die Antwort fällt in jedem Haus anders aus.

Worauf Sie beim Angebot achten

Ein brauchbares Angebot beginnt mit einem Leistungsverzeichnis. Darin steht, welche Flächen gereinigt werden und wie. Treppenläufe, Podeste, Handläufe, Eingangstür, Briefkästen und Kellerflur sollten einzeln aufgeführt sein. Was dort fehlt, führt später zu Rückfragen und Ärger.

Der zweite Punkt ist das Intervall. Für jede Fläche sollte klar sein, ob sie jede Woche, alle zwei Wochen oder einmal im Monat an der Reihe ist. Fenster im Treppenhaus brauchen seltener Pflege als die Stufen im Erdgeschoss. Ein Plan, der das unterscheidet, kann Ihnen Geld sparen.

Fragen Sie drittens nach der Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Die Antwort sollte ein Verfahren beschreiben und keine allgemeine Zusage sein. Gut ist, wenn die Vertretung das Haus vorher schon einmal gesehen hat.

Zuletzt der Preis. Ein seriöser Anbieter nennt einen Festpreis erst, nachdem er das Haus gesehen hat. Bei der Besichtigung zeigt sich, welche Beläge verlegt sind, wie viele Etagen es gibt und wo Wasser entnommen werden kann. Ein Preis am Telefon ohne diesen Termin bleibt eine Schätzung. Bei Largo steht deshalb vor jedem Angebot eine Begehung, und danach erhalten Sie einen festen Monatspreis.

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